Bundeskabinett verabschiedet Nationale Wasserstrategie

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Am 15.03.2023 hat die Bundesregierung die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Nationale Wasserstrategie im Kabinett beschlossen, an dessen Erarbeitung sich die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene aktiv beteiligt haben. Ziel der Nationalen Wasserstrategie und des Aktionsprogramms Wasser ist es, dauerhaft und ausreichend Wasser in guter Qualität für Mensch und Natur zur Verfügung zu stellen.

Mit immer häufigeren Hitze- und Dürresommern infolge des Klimawandels, der demographischen Entwicklung, wachsenden Nutzungskonkurrenzen und zunehmenden Einträgen von Spurenstoffen steht die Wasserwirtschaft in Deutschland vor großen Herausforderungen. Die Nationale Wasserstrategie bündelt erstmals wasserbezogene Maßnahmen in Landwirtschaft und Industrie, Verwaltung und Verkehr, Stadtentwicklung und Naturschutz und bringt für die Umsetzung Bund, Länder und Kommunen, die Wasserwirtschaft und alle wassernutzenden Wirtschaftsbereiche und Gruppen zusammen.

Die zentralen Ziele der Nationalen Wasserstrategie sind:

  • Die Sicherung der Trinkwasserversorgung: Es soll eine bundesweit anwendbare Leitlinie entwickelt werden, die im Fall von regionaler Wasserknappheit zum Zuge kommt und durch eine Wassernutzungshierarchie zuständigen Behörden helfen soll zu entscheiden, wer vorrangig Wasser nutzen darf. Außerdem soll geprüft werden, ob die Weiterentwicklung von Wasserentnahmeentgelten und smarte Wassertarife dazu beitragen können u. a. in Industrie und Landwirtschaft Anreize zum Wassersparen zu setzen.
  • Die Stärkung und Wiederherstellung des naturnahen Wasserhaushalts: Essoll im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz ein Bundesprogramm klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und Gewässerentwicklung aufgelegt werden. Außerdem soll eine solide Datenbasis geschaffen werden, die Prognosen über den Wasserbedarf ermöglichen soll.
  • Die Anpassung der Wasserinfrastruktur an die Klimakrise: Es sollen wassersensible Stadtentwicklung gefördert werden, und Kommunen und Länder sollen verpflichtet werden Gefahren- und Risikokarten für Starkregen zu erstellen und bei der Bebauungsplanung zu berücksichtigen. Außerdem soll evaluiert werden, wo überregionale Infrastrukturen wie Verbundnetze und Fernleitungen nötig sind, um regionale Unterschiede in der Wasserverfügbarkeit auszugleichen. Dabei soll der Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung auch in Zukunft gelten.
  • Sauberes Wasser in allen Flüssen und Seen: Um sauberes Wasser in allen Flüssen und Seensicherzustellen soll die Landwirtschaft am Wasserschutz ausgerichtet werden, indem der Ökolandbau gestärkt wird und die Anpassung der Tierbestände an die für die Futtermittelproduktion zur Verfügung stehende Fläche gefördert wird. Es sollen auch die Reinigungskosten fairer verteilt werden, indem die erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt wird.

Zur Erreichung der Ziele bis 2050 ist zugleich ein Aktionsprogramm mit 78 konkreten Maßnahmen veröffentlicht worden. Detaillierte Informationen sind auf der Internetseite des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de, Themen: Wasser, Wasser bewirtschaften, Nationale Wasserstrategie) veröffentlicht.

Anmerkung:

Das Ziel, mit einem integrativen Ansatz den derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen des Wassers frühzeitig zu begegnen, ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Mit Blick auf die Auswirkungen des Klimawandels und auf die zunehmenden Belastungen des Wassers braucht es einen bundesweiten Ansatz, um die natürlichen Wasserreserven Deutschlands zu sichern, Vorsorge gegen Wasserknappheit zu leisten, Nutzungskonflikten vorzubeugen, sowie den Zustand der Gewässer und die Wasserqualität zu verbessern. Insofern ist es zu begrüßen, dass der Entwurf der Nationalen Wasserstrategie, den Wasserkreislauf ganzheitlich inklusive möglicher Wechselwirkungen betrachtet.

Gerade mit Blick auf zunehmende Hitze- und Dürreperioden müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam klare Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit entwickeln. Mögliche Interessenkonflikte bei der Wasserversorgung müssen im Übrigen im Sinne einer eindeutigen Priorisierung der Wassernutzung gelöst werden. Wo nicht genug Wasser für alle Abnehmer (Landwirtschaft, Industrie etc.) vorhanden ist, muss die öffentliche Wasserversorgung stets Vorrang haben.

Mit Blick auf die Gewässergüte muss schließlich das Prinzip der Herstellerverantwortung sowohl im europäischen als auch im nationalen Wasserrecht zeitnah umgesetzt werden. Einträge von Nitrat, Mikroplastik oder auch Arzneimitteln in die Gewässer beziehungsweise in das Abwasser müssen möglichst schon an der Quelle und damit zu Beginn der Handlungskette vermieden werden. Was gar nicht erst in das Abwasser gelangt, muss auch nicht nachgelagert aussortiert werden. Wo dies nicht möglich ist, müssen die Hersteller bestimmter Stoffgruppen wie z. B. von Mikroplastik die vollen Kosten der Abwasserreinigung für eine vierte Reinigungsstufe tragen.

24.04.2023